30 November 2014

Templin, Pfarrer Schein und Nudelmessenhinweisschilder




Darf ich heute eigentlich die Antwort auf Pfarrer Scheins Antwort auf mein Angebot, ein Viertel der Kosten für die Masten, an denen in Absprache mit dem Straßenbauamt und der entsprechenden Durchführungsverodnung unsere Nudelmessenhinweisschilder hängen, beantworten? Schließlich ist Sonntagsarbeit gerade auch auf Antrag evangelischer Verbände vom Bundesverfassungsgericht streng begrenzt wurden. Nur bei echtem Bedarf darf es die noch geben.


Ich habe nie vestanden, warum das im Interesse der Kirchen liegt. Gerade für sie ist doch Sonntagsarbeit absolut normal. Man kann die armen Pfarrer nur bedauern, die hier im flachen Land manchmal bis zu 13 Gemeinden bedienen müssen, auch mit Sonntagsgottesdiensten. Das arm war jetzt natürlich nur auf den Arbeitsstress bezogen. Immerhin verdienen die in Brandenburg mindestens 3561 Euro, im Schnitt 5.503 Euro und in der Spitze sogar 7.808 Euro.
Aber das Arbeitsleben ist sicher schwer. Die gesellschaftliche Anerkennung schwindet und die Gläubigen werden immer weniger. Kann man da noch davon ausgehen, dass, wie gefordert, noch ein echter Bedarf besteht? Müssen diese Messen ausgerechnet Sonntags gehalten werden? Andere Gemeinschaften, wie wir, tun das ja auch nicht. Das kann man gut auf unseren Nudelmessenhinweisschildern erkennen.

Womit ich endlich zum Thema gefunden hätte. Um die gibt es, zu meiner Verwunderung, ja einige Aufregung. Natürlich gehört es sich, wenn man Masten gemeinsam nutzt, diese auch gemeinsam zu bezahlen. Das habe ich auch angeboten. Damit ihr mir das glaubt, veröffentliche ich hier mal, ohne jeden weiteren Kommentar, die dazu mit dem evangelischen Pfarrer, Herrn Schein, getauschten Mails.



28.11.2014 11:25 Uhr
Sehr geehrter Herr Schein,

da Sie die größte Religionsgemeinschaft in Templin vertreten, vermute ich, Sie waren auch federführend bei der gemeinsamen Aufstellung der Gottesdiensthinweisschilder der evangelischen, katholischen und freien Kirche.
Weiterhin vermute ich, dass auch Sie, ebenso wie wir, lt. Genehmigung des Straßenbauamtes selbst für die Kosten aufkommen mussten.

In Absprache mit dem Amt und entsprechend der gesetzlichen Forderung, solche Schilder zusammen zu legen, haben auch wir unser Nudelmessenhinweisschild mit an diese Maste montiert.

Deshalb möchten wir uns auch an den Kosten für diese beteiligen.


Ich schlage vor, Sie übersenden mir eine Kopie Ihrer damaligen Rechnung für die Aufstellung der Masten und wir überweisen ein Viertel der Kosten auf ihr Konto bzw. nach Wunsch auch je ein 12tel an jede der drei Kirchen.

Außerdem erklären wir uns bereit, wenn die Erneuerung eines Schildes notwendig wird, uns entsprechend an einem neuem, gemeinsamen Schild zu beteiligen.

Sollten Sie nicht der richtige Ansprechpartner für diese Angelegenheit sein, bitte ich Sie, mein Schreiben entsprechend weiter zu leiten.


Rüdiger Weida
Vorsitzender


28.11.2014 19:57 Uhr
Sehr geehrter Herr Weida !
Heute habe ich erst die Veränderung am Eingang von Templin wahrgenommen...
Es ist schon ziemlich anmaßend, dass Sie ohne uns zu fragen  Ihre riesigen Schilder unter unseren Gottesdienstschildern befestigt haben. 
Sie können Werbung machen für Ihren Spagetti-Verein wo sie wollen, aber nicht unter unseren Gottesdienstschildern oder in deren unmittelbarer Nähe. Als einen angemesseneren Ort nutzen Sie doch die Nähe des "Italieners" in Templin oder Ihr eigenes Grundstück.
Wir erwarten, dass Sie sofort Ihre Schilder von unseren Schildermasten entfernen. Ihnen selbst würde es sicher auch nicht gefallen, wenn ich an Ihrem Gartenzaun - ohne zu fragen- ein genehmigtes Werbeschild für unsere Kirchen anbringe.
Ich hoffe, wir können ohne Streit dieses Problem lösen. Bei der Stadtverwaltung werden wir uns noch kundig machen.
Mit freundlichen Grüßen Ralf-G. Schein


30.11.2014 13:28 Uhr
Sehr geehrter Herr Schein,

vielen Dank für ihre schnelle Antwort.

Im Gegensatz zu Ihnen sehe ich kein Problem, das geklärt werden müsste, sondern lediglich ein Stück gesellschaftlicher Normalität.

Seit 2008 ist es allen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften erlaubt, auf Landesstraßen an Stadteingängen auf ihre regelmäßigen Veranstaltungen hinzuweisen. Die Art, wie sie das tun dürfen, ist in einer entsprechenden Durchführungsverordnung genau geregelt. Unter anderem auch, dass zur Vermeidung von Schilderwildwuchs darauf hinzuarbeiten ist, alle diese Schilder nach Möglichkeit an einem Mast unterzubringen, nach Möglichkeit sogar auf einem Schild. Ich denke, gerade in einem pluralistischem Staat wie unserem, sollte das, auch unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung, völlig normal sein und die jeweilige Religions- oder Weltanschauung keine Rolle spielen.

In so fern bin ich erstaunt über die Reaktionen, die unsere Schilder ausgelöst haben und biete weiterhin die Beteiligung an den Ihnen entstandenen Kosten für die Masten an.

Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Weida



6 Kommentare:

  1. Schon interessant, dass Herr Schein nicht nur den Pfosten, sondern auch dessen unmittelbare Umgebung als Eigentum der Kirche(n) zu betrachten scheint. Wie sonst sollte man den Vergleich mit dem Gartenzaun, und den Vorschlag, das Schild auf dem eigenen Grundstück anzubringen, verstehen?

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  2. Hat der Schein auch Inhalt zu bieten?

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  3. Es ist das Wesen von Religionen nur Scheininhalte zu bieten (scnr). So nahrhaft wie das Zelebrieren von Messen der Kirche des FSM ist kaum das irgendeiner weiteren Religion.

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  4. Findet jeden Freitag eine Messe statt?

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    1. Ja, es sei denn, es kommt kein Besucher.
      Im Winter jetzt allerdings wegen der Kälte nicht in der Kirche, sondern im "Pfarrhaus".

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